Patienteninformationen
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Gesundheitstraining mit dem Milon Q Zirkel
Für die Inanspruchnahme einer therapeutischen Behandlung ist ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Facharzt notwendig. Besteht der Bedarf eines Hausbesuchs führen wir ihn gerne durch. Dieser muss dann auf Ihrer Verordnung zusätzlich vermerkt sein. Möchten Sie unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen, lassen Sie sich bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausstellen. Alternativ kann ein Heilpraktiker ein Privatrezept ausstellen. Diese Möglichkeit besteht auch in unserem Therapiezentrum.
Termine
Wir erstellen mit Ihnen zusammen einen Terminplan mit Ihren genauen Behandlungsdaten. Behandlungen werden nur nach vorherigen Terminvereinbarungen durchgeführt, wobei wir stets bemüht sind, Ihre Terminwünsche so gut wie möglich zu erfüllen.
Rezepte
Wie lange ist ein Rezept für Kassenpatienten gültig?
Für Kassenpatienten gilt die Regelung gemäß Heilmittelrichtlinie (HMR): Wird vom Arzt kein Datum auf der Verordnung eingetragen, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Nach Ablauf der genannten Frist verliert das Rezept seine Gültigkeit.
1.Termin
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Versichertenkarte, Ihr Rezept und Geld zur Begleichung der Zuzahlungsgebühr mit. Außerdem benötigen Sie ein großes Handtuch oder Laken, bequeme Kleidung und Sportschuhe.
Rezeptgebühr
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen- sofern sie keine Befreiung haben- eine Zuzahlung leisten.
Diese beläuft sich auf 10% des Behandlungswertes plus 10€ pro Rezept. Die Rezeptgebühr überweisen wir vollständig an Ihre Krankenkasse und ist kein Bestandteil unserer Vergütung.
Honorarvereinbarung für Privatversicherte & Selbstzahler
Für Privatversicherte Patienten und Selbstzahler-Kunden wird vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung mit den zu erwartenden Leistungen abgeschlossen.
Sollten nicht alle Leistungen in Anspruch genommen werden, so werden nur die tatsächlichen Leistungen berechnet.